Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadtkasse informiert

HINWEIS AUF FÄLLIGKEIT

Die Stadtkasse Schwarzenborn macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2026 folgende Steuern und Abgaben fällig werden:
                        -Hundesteuer 2026

                        -sowie weitere Forderungen zur Fälligkeit

Steuerpflichtige, die ihre zu zahlenden Steuern und Abgaben nicht von einem Konto abbuchen lassen, werden gebeten, ihre Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen.

Die Beträge sollten bis zum o.a. Termin auf eines der nachstehenden Bankkonten eingegangen sein. Alle späteren Zahlungseingänge können mit Mahngebühren belastet werden.

Kreissparkasse Schwalm-Eder

IBAN: DE12 5205 2154 0214 0009 52 oder

VR Bank HessenLand eG Alsfeld

IBAN: DE48 5309 3200 0003 0355 65

Bei allen Zahlungen geben Sie bitte das Kassenzeichen mit an.
Bitte überweisen Sie die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren bis zum o.g. Termin. Somit ersparen Sie der Verwaltung Mehrarbeit und sich selbst Ärger und zusätzliche Kosten, die dann entstehen, wenn Mahn- u. Beitreibungsverfahren durchgeführt werden müssen. Den zu zahlenden Betrag ersehen Sie auf Ihrem „alten“ Hundesteuerbescheid.

Sollten Sie Probleme oder Fragen zu Ihrem Steuerbescheid/Abrechnung haben, so setzen Sie sich bitte mit dem gemeinsamen Steueramt, Herrn Schmidt, in Verbindung. Tel.: 05684 / 9999-36.

Schwarzenborn, 30.06.2026



 I Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenborn hat gemäß § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) am 02. Juni 2026 die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.

Die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Schwalm-Eder-Kreises vom 6. März 2026 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2023 enthalten folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt."

Nach unserer Überzeugung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Schwarzenborn“.

Die Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 der Stadt Schwarzenborn mit dem Rechenschaftsbericht sind im Internet unter https://www.schwarzenborn.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ gemäß § 114 Absatz 2 HGO einzusehen

II Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023

Der vorstehende Beschluss über die Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 sowie die Entlastung des Magistrats wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

III Öffentliche Auslegung

Schwarzenborn, den 03. Juni 2026

Der Magistrat

Jürgen Liebermann, Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Schwarzenborn

Bekanntmachungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.11.2025 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Mischgebiet Eselsweg“ beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse sind am 04.01.2026 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Die Änderung der beiden Bauleitplanungen erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Abweichend von den Bekanntmachungen der Aufstellungsbeschlüsse erfolgt die Änderung der beiden Bauleitplanungen - nach zwischenzeitlicher Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel - hinsichtlich des Aufstellungsverfahrens nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, sondern im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes sowie hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht als Darstellung einer Mischbaufläche in der FNP-Änderung bzw. der Festsetzung eines Mischgebietes in der Bebauungsplan-Änderung, sondern als Darstellung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der FNP-Änderung bzw. Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes jeweils mit der Zweckbestimmung „Medizinische Versorgungseinrichtungen“.

Das Plangebiet der beiden Bauleitplanungen umfasst die Flurstücke 30 (teilweise, Parzelle des Stadtgrabens), 3 und 4 der Flur 14 in der Gemarkung Schwarzenborn. Im weiteren Aufstellungsverfahren werden in der Bebauungsplan-Änderung gegebenenfalls noch weitere Flächen für die Festsetzung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Lage und Abgrenzung des Plangebietes der beiden Bauleitplanungen sind aus der untenstehenden Karte ersichtlich.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.06.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an den Vorentwürfen der beiden Bauleitplanungen beschlossen.

Die Vorentwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Mischgebiet Eselsweg“ jeweils mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

in der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn zu Jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden jeweils

Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zusätzlich

Dienstags und Donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zu der Bauleitplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Schwarzenborn abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der frühzeitigen Beteiligung der Bauleitpläne in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Stellungnahmen zu den Vorentwürfen der 13. FNP-Änderung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Mischgebiet Eselsweg“ können während des Veröffentlichungszeitraumes von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per Fax unter Fax-Nr.: 05686-9988-30 oder per E-Mail an hauptamt@stadt-schwarzenborn.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden.

Planungsunterlagen zum Herunterladen:

Bebauungplanes Nr. 6 "Mischgebiet Eselsweg" - 1. Änderung

Bebauungsplan Vorentwurf 

Vorentwurf Begründung

Bestandsplan zur Eingriffs- und Ausgleichsplanung

Flächenermittlung Planung zur Eingriffs- u. Ausgleichsplanung

Bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung April 2026

Artenschutzrechtliche Einschätzung 

Natura 2000 Vorprüfung


13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwarzenborn

Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung

Vorentwurf Begründung zur FNP-Änderung

Artenschutzrechtliche Einschätzung FNP

Natura 2000 Vorprüfung FNP