- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Die Stadt Schwarzenborn sucht ehrenamtlich Fahrer für den e-Bürgerbus
- Neuer Grillplatzwart für den Grillplatz Weymerod
- Stellenausschreibung
- Erfolgreiche vierte Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn
- Schwarzenborn hat jetzt eine App!
- Das Stadtwappen und die Wüstungen
- Neue "Symbolbank" auf dem Marktplatz
- Erfolgreiches Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- Benefizkonzert für die Flutopfer auf Frühjahr verschoben
- Offizielle Übergabe des neuen LF10
- Straßenbauarbeiten in der "Schönen Aussicht" abgeschlossen
- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
- Dacherweiterung für die Grillstation und das Haupthaus des Grillplatzes
- Weinlese am Ahlen Porrhüs
- Indienststellung LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Schwarzenbörner zur Spendenübergabe im Ahrtal
- Information der Recycling- und Umweltdienste GmbH Borken
- "KINDERZEIT" in der Kulturhalle in Schwarzenborn
- Müllkalender für das Jahr 2022
- Zusammenfassung zur Jahreshauptversammlung des TSV Schwarzenborn am 04.09.2021
- Förderprogramm für die Pflanzung von Obst- und Wallnussbäumen des Schwalm-Eder-Kreises
- Winterdienst
- So klappts auch im Herbst und Winter mit der Biotonne
- Erbseneintopf zugunsten der Kriegsgräberfürsorge am Nahkauf
- Registrierung bei DKMS
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Vorlesetag in der Knüllköpfchen-Schule
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum dritten Mal
- Soziale Teilhabe sichern und gesundheitlichen Risiken vorbeugen
- Erste DHL Packstation in Schwarzenborn ermöglicht bequemen Paketempfang und -versand rund um die Uhr
- Neue Hausmeisterin für die Kulturhalle
- Nikolausaktion in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Erinnerung an Flüchtlingssommer 2015 Wiedersehen in Schwarzenborn: Regierungspräsident Klüber trifft ehemaligen Lagerbewohner Feras Rashid
- Zuwendungsübergabe an Vereine der Stadt Schwarzenborn
- Kinderzeit in der Kulturhalle
- Illegale Müllablagerung in der Gemarkung Schwarzenborn
- Bau von Meisen-Nistkästen durch Schülerinnen und Schüler unserer Knüllköpfchenschule
- Wirkungsbereich des VGZ Schwalm ab 2022 vergrößert
- Neuer e-Bürgerbus der Stadt Schwarzenborn
- Neue Holzbänke
- Impfaktion im MVZ
- Abbau der Knüllkerze
- Virtuelles Gründerzentrum - Sprechtag in Schwarzenbornnnnn
- Die EAM unterstützt Naturerlebnisse
- Save the Date! Sommer- und Weinfest in Schwarzenborn
- Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
- Überaus großzügige Spende für den Stadtwald!
- Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken
- Neuer Minibagger für den Bauhof der Stadt Schwarzenborn
- Sprengung des Geldautomatens
- Hilfe für die Ukraine: Schwalm-Eder-Kreis koordiniert Unterstützungsangebote im Landkreis
- 35. Dienstjubiläum von Udo Aßmann-Zinn
- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Ukrainische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler gesucht
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
- Die Stadt Schwarzenborn heißt die neue Monatspraktikantin herzlich Willkommen!
- Schwalm-Eder-Kreis bereitet sich auf große Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine vor
- Integreat App - Hilfe für die Ukraine
- Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ mit einem Klick in ukrainischer Sprache
- Die Stadt Schwarzenborn setzt weiterhin auf e-Mobilität
- Sammel- und Zwischenlagerplatz für pflanzliche Abflälle
- Neue Trainingsanzüge für die Jugend
- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
- 10 Jahre Nahkauf und Gesundheitstag
- WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt
- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
- Schwarzenborn im Glück
- Wir freuen uns über Unterstützung im Ärzteteam!
- !! Verschiebung der Jahreshauptversammlung des TSV 1908 Schwarzenborn e.V. !!
- Gelbe Schleife der Verbundenheit
- Wir gestalten mit!
- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
- 10 Jahre Nahkauffest und zweiter Gesundheitstag
- Betriebsausflug der Stadt Schwarzenborn
- Die fünften Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn stehen in den Startlöchern!
- Holzverkauf
- Neue Freifläche auf dem Marktplatz eingeweiht! Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Pfingstübung der Feuerwehren
- Neuer Geldautomat im Eselsweg
- Johannisfeier mit Benefizkonzert
- Start für den neuen Ordnungsbehördenbezirk Schwalm
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Amtlichen Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
12. FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 10 "Oberaulaer Straße II"
Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.03.2022 die öffentlichen Auslegungen der Entwürfe der 12. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 10 „Oberaulaer Straße II“ beschlossen. Ziel und Zweck der beiden Bauleitplanungen sind im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von Gewerbeflächen und Gewerbegebieten beidseits der „Oberaulaer“ Straße. Der Geltungsbereich der Bauleitplanungen umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 16 in der Gemarkung Schwarzenborn: 80 und 79/2, die als Mischgebiet festgesetzt werden sowie die Flurstücke 79/1, 78, 92 bis 95 (jeweils teilweise) und 75, die als Gewerbegebiet festgesetzt werden und 77 (Verkehrsfläche, teilweise). Lage und Abgrenzung dieses Teilgeltungsbereiches 1 ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich. In der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine südöstliche Teilfläche mit ca. 0,55 ha des Flurstücks 95 aus dem Geltungsbereich herausgenommen (Fläche mit Maculinea-Vorkommen). Für Kompensationsmaßnahmen werden Flächen im Bereich des Hergetsbaches, etwa 1,7 km nordwestlich von Schwarzenborn in den Bebauungsplan Nr. 10 „Oberaulaer Straße II“ aufgenommen (Teilgeltungsbereich 2). Der Teilgeltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 15, 18, 24, 25, 26, 27 und 59 der Flur 9 in der Gemarkung Schwarzenborn.
Die 12. Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 erfolgen beide im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Die Entwürfe der 12. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 10 „Oberaulaer Straße II“ jeweils mit Begründung und Umweltbericht sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
02.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022
im Rathaus der Stadt Schwarzenborn, Vorzimmer Bürgermeister im EG, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht mit folgenden Einschränkungen / Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie und für die Dauer der hierdurch veranlassten Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses öffentlich aus:
die Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus Schwarzenborn sowie Auskünfte durch die Verwaltung zu den Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter Tel.: 05686 9988-0 oder per E-Mail an hauptamt@stadt-schwarzenborn.de möglich;
Stellungnahmen zu den Entwürfen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Schwarzenborn, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu den Planungen.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an hauptamt@stadt-schwarzenborn.de oder per Fax unter Fax.-Nr. 05686-99 88 30 jeweils unter vollständiger Angabe von Name und Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 12. FNP-Änderung und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 „Oberaulaer Straße II“ unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden.
Für die 12. Änderung des FNP gilt ergänzend:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den beiden Bauleitplanungen sind verfügbar:
Natur und Landschaft / Artenschutz:
- Landschaftsplan mit dargestellten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bereich des Plangebietes.
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises über die Betroffenheit des Biotopschutzes gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz, des Artenschutzes gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz, des Europäischen Netztes „Natura 2000 gem. § 31 Bundesnaturschutzgesetz und der Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie.
- Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde zur Betroffenheit des FFH-Gebietes „Truppenübungsplatz Schwarzenborn“ und die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Knüll“ hinsichtlich der Vogelarten Wiesenpieper, Neuntöter und Rotmilan.
- FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Schwarzenborn“ und das Vogelschutzgebiet „Knüll“ zu Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele verschiedener Vogelarten.
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreise hinsichtlich der Eingriffsregelung gem. § 1a Bundesbaugesetz i. V. m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz durch externe Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Hergetsbaches.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im Rahmen der Umweltprüfung über die von der Planung betroffenen geschützten Tierarten, insbesondere die prüfungsrelevanten Arten wie Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Insekten sowie zu treffende Vermeidungsmaßnahmen, um das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden.
- Umweltbericht mit Bestandsaufnahme, Bewertung und Umweltauswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter insbesondere Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen.
Wasser- und Bodenschutz:
- Dokumentation der Baggerschürfe im Plangebiet zur Versickerungsfähigkeit des Bodens.
- Informationen des Bodenviewers Hessen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie über die im Plangebiet vorhandene Wertigkeit der Bodenfunktionen.
- Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Schwalm-Eder-Kreises zur Rückhaltung und gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Nachweise der stofflichen Belastung der Niederschlagswasser.
- Bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung nach der Arbeitshilfe des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in der Bauleitplanung zum Verlust von Bodenfunktionen im Plangebiet.
- Stellungnahme des Dezernates Altlasten und Bodenschutz des Regierungspräsidiums Kassel mit Hinweisen zur Berücksichtigung / Anwendung der Arbeitshilfen „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der „Kompensation des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung“ des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
- Fachinformationssystem Grundwasser und Trinkwasserschutz („GruSchu“) über die Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten und Hochwasserschutzgebieten.
- Stellungahme des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Altlasten und Bodenschutz über nicht vorhandene Altlasten / Grundwasserschadenfälle im Plangebiet.
Immissionsschutz:
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz mit Hinweisen zur Berücksichtigung des Lärmschutzes für Wohngebiete.
- tellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hinsichtlich möglicher Lärmbeeinträchtigungen durch die militärische Nutzung des „Standortübungsplatzes Schwarzenborn“ auf die geplanten Gewerbegebiete.
Schwarzenborn, den 20.04.2022
Der Magistrat
gez. Bürgermeister Liebermann
- 12. FNP-Änderung
- Begründung 12. FNP-Änderung
- Bestandsplan
- FFH-Vorprüfung Gewerbegebiet Schwarzenborn
- Bebauungsplan Nr. 10
- Dokumentation Baggerschürfe
- Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
- Umweltbericht FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 10
- Anlage Renaturierung des Hergetsbachs Maßnahmenskizze
- Amtliche Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegungen
Stellungnahmen
Bauleitplanung der Stadt Schwarzenborn - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ im Stadtteil Schwarzenborn
1.) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.03.2022 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung sind im Wesentlichen die redaktionelle Überarbeitung und Reduzierung der bisherigen Festsetzungen insbesondere hinsichtlich der Dachgestaltung, Einfriedungen, Gestaltung der Garagen, Vorgaben zur Stellung der baulichen Anlagen und der überbaubaren Grundstücksflächen zur Erleichterung der Bebaubarkeit der Grundstücke.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in textlicher Form.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung bezieht sich auf alle als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet festgesetzten Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ von 2002). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Knüllgärten“ – 2. Änderung liegt nördlich der „Gartenstraße“ und ist in der untenstehenden Abbildung dargestellt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
2.) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.03.2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung sind im Wesentlichen die redaktionelle Überarbeitung und Reduzierung der bisherigen Festsetzungen insbesondere hinsichtlich der Dachgestaltung, Einfriedungen, Gestaltung der Garagen, Vorgaben zur Stellung der baulichen Anlagen und der überbaubaren Grundstücksflächen zur Erleichterung der Bebaubarkeit der Grundstücke.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in textlicher Form.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung bezieht sich auf alle als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet festgesetzten Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ von 2002). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Knüllgärten“ – 2. Änderung liegt nördlich der „Gartenstraße“ und ist in der untenstehenden Abbildung dargestellt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Knüllgärten“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022
im Hauptamt der Stadt Schwarzenborn, Vorzimmer Bürgermeister im EG, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht mit folgenden Einschränkungen / Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie und für die Dauer der hierdurch veranlassten Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses öffentlich aus:
die Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus Schwarzenborn sowie Auskünfte durch die Verwaltung zu den Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter Tel.: 05686 9988-0 oder per E-Mail an hauptamt@stadt-schwarzenborn.de möglich.
Stellungnahmen zu dem Entwurf der Bebauungsplan-Änderung können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Schwarzenborn, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / nachmittags: nach Vereinbarung
abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu den Planungen.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an hauptamt@stadt-schwarzenborn.de oder per Fax unter Fax.-Nr. 05686-99 88 30 jeweils unter vollständiger Angabe von Name und Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden.
Schwarzenborn, den 30.03.2022
Der Magistrat
gez. Bürgermeister Liebermann