Amtlichen Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

 I Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenborn hat gemäß § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) am 02. Juni 2026 die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.

Die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Schwalm-Eder-Kreises vom 6. März 2026 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2023 enthalten folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt."

Nach unserer Überzeugung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Schwarzenborn“.

Die Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 der Stadt Schwarzenborn mit dem Rechenschaftsbericht sind im Internet unter https://www.schwarzenborn.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ gemäß § 114 Absatz 2 HGO einzusehen

II Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023

Der vorstehende Beschluss über die Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022 und 2023 sowie die Entlastung des Magistrats wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

III Öffentliche Auslegung

Schwarzenborn, den 03. Juni 2026

Der Magistrat

Jürgen Liebermann, Bürgermeister