Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken

Die Hausmüllsäcke können zusammen mit der Hausmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden

In der Stadt Schwarzenborn erhalten Haushalte mit Wickelkindern sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen auf Antrag pro Monat zwei kostenlose Müllsäcke.

Familien erhalten pro Kind auf Antrag für die ersten 24 Monate nach der Geburt pro Monat kostenlos zwei Müllsäcke für die Entsorgung anfallender Windeln. Bei Zuzug erhalten Familien zeitanteilig je Monat kostenlos zwei Müllsäcke.

Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen erhalten im Rahmen der häuslichen Pflege auf Antrag monatlich kostenlos zwei Müllsäcke für die Entsorgung anfallender Inkontinenzartikel.

Die Hausmüllsäcke können zusammen mit der Hausmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Haushalte mit Wickelkindern

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Schwarzenborn hat. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Schwarzenborn haben. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist. Eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. des behandelnden Pflegedienstes auf dem Antragsformular ist erforderlich.

Verfahrensablauf

  • Haushalte mit Wickelkindern

Familien erhalten formlos nach Vorlage des Personalausweises ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende im Bürgerbüro eine entsprechende Anzahl von Müllsäcken.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Berechtige Personen erhalten auf schriftlichen Antrag der pflegebedürftigen bzw. pflegenden Person nach Vorlage des Antragsformulars maximal 24 Müllsäcke ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende. Jährlich kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich an das Bürgerbüro wenden!

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