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- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
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- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
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- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Aller.Land – Bund fördert 30 regionale Kulturvorhaben
- Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen– Gemeinschaft und Tradition trotz durchwachsenem Wetter
- Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Achte Kinderferienspiele in Schwarzenborn: Gute Laune siegt über wechselhaftes Wetter
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2025
- Schwarzenborn lebt – wenn wir es gemeinsam gestalten! Leerstand? - Nicht mit uns!
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2025
- Erbseneintopf zugunsten der Kriegsgräberfürsorge am Nahkauf-Parkplatz
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Entzündung der Knüllkerze
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Ehrenbrief des Landes Hessen für herausragendes Engagement in Schwarzenborn
- Zuwendungsübergabe an Vereine
- Chirurgische Zweigpraxis im MVZ Schwarzenborn
- Neuer Mitarbeiter in der Stadtverwaltung
- Abgabe von Altkleidern, neue Altkleidercontainer an den Bauhöfen
- Ein Stück Schwarzenborn in Litauen – Ortsschild als Zeichen der Verbundenheit
- Planungen zum Windpark Schwarzenborn eingestellt
- Ein besonderer Tag: Der Ehrenbürger Justus Liebermann wird 95 Jahre alt
- Veränderungen bei Hausmeister- und Reinigungsdiensten in den städtischen Liegenschaften
- „Kommunen am Limit“
- Ehrungen für 10 und 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Vorsicht geboten: Eichenprozessionsspinner in Schwarzenborn festgestellt
- Langjährige Ortsgerichtsschöffen im feierlichen Rahmen verabschiedet
- Stimmungsvolle Johannisfeier 2026 auf dem Knüllköpfchen begeistert zahlreiche Besucher trotz Sommerhitze
- Bericht über die neunten Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn – Vier erlebnisreiche Tage zum Ferienbeginn
- Neue Patientinnen und Patienten sind willkommen – gynäkologisch und allgemeinmedizinisch!
- Ein unvergesslicher Sommertag in Schwarzenborn - Rückblick auf das Sommer- und Weinfest 2026
- Förderprojekt „ÖGM – Ökologisches Grünflächenmanagement“ erfolgreich abgeschlossen
- Gisela Böhmer erhält die Ehrennadel der Stadt Schwarzenborn
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Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben