- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Aller.Land – Bund fördert 30 regionale Kulturvorhaben
- Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen– Gemeinschaft und Tradition trotz durchwachsenem Wetter
- Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Achte Kinderferienspiele in Schwarzenborn: Gute Laune siegt über wechselhaftes Wetter
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2025
- Schwarzenborn lebt – wenn wir es gemeinsam gestalten! Leerstand? - Nicht mit uns!
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2025
- Erbseneintopf zugunsten der Kriegsgräberfürsorge am Nahkauf-Parkplatz
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Entzündung der Knüllkerze
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Ehrenbrief des Landes Hessen für herausragendes Engagement in Schwarzenborn
- Zuwendungsübergabe an Vereine
- Chirurgische Zweigpraxis im MVZ Schwarzenborn
- Neuer Mitarbeiter in der Stadtverwaltung
- Abgabe von Altkleidern, neue Altkleidercontainer an den Bauhöfen
- Ein Stück Schwarzenborn in Litauen – Ortsschild als Zeichen der Verbundenheit
- Planungen zum Windpark Schwarzenborn eingestellt
- Ein besonderer Tag: Der Ehrenbürger Justus Liebermann wird 95 Jahre alt
- Veränderungen bei Hausmeister- und Reinigungsdiensten in den städtischen Liegenschaften
- „Kommunen am Limit“
- Ehrungen für 10 und 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Vorsicht geboten: Eichenprozessionsspinner in Schwarzenborn festgestellt
- Langjährige Ortsgerichtsschöffen im feierlichen Rahmen verabschiedet
- Stimmungsvolle Johannisfeier 2026 auf dem Knüllköpfchen begeistert zahlreiche Besucher trotz Sommerhitze
- Bericht über die neunten Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn – Vier erlebnisreiche Tage zum Ferienbeginn
- Neue Patientinnen und Patienten sind willkommen – gynäkologisch und allgemeinmedizinisch!
- Ein unvergesslicher Sommertag in Schwarzenborn - Rückblick auf das Sommer- und Weinfest 2026
- Förderprojekt „ÖGM – Ökologisches Grünflächenmanagement“ erfolgreich abgeschlossen
- Gisela Böhmer erhält die Ehrennadel der Stadt Schwarzenborn
- 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Gebühr: 28,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.Gebühr: 8,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung
An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln