- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Aller.Land – Bund fördert 30 regionale Kulturvorhaben
- Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen– Gemeinschaft und Tradition trotz durchwachsenem Wetter
- Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Achte Kinderferienspiele in Schwarzenborn: Gute Laune siegt über wechselhaftes Wetter
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2025
- Schwarzenborn lebt – wenn wir es gemeinsam gestalten! Leerstand? - Nicht mit uns!
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2025
- Erbseneintopf zugunsten der Kriegsgräberfürsorge am Nahkauf-Parkplatz
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Entzündung der Knüllkerze
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Ehrenbrief des Landes Hessen für herausragendes Engagement in Schwarzenborn
- Zuwendungsübergabe an Vereine
- Chirurgische Zweigpraxis im MVZ Schwarzenborn
- Neuer Mitarbeiter in der Stadtverwaltung
- Abgabe von Altkleidern, neue Altkleidercontainer an den Bauhöfen
- Ein Stück Schwarzenborn in Litauen – Ortsschild als Zeichen der Verbundenheit
- Planungen zum Windpark Schwarzenborn eingestellt
- Ein besonderer Tag: Der Ehrenbürger Justus Liebermann wird 95 Jahre alt
- Veränderungen bei Hausmeister- und Reinigungsdiensten in den städtischen Liegenschaften
- „Kommunen am Limit“
- Ehrungen für 10 und 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Vorsicht geboten: Eichenprozessionsspinner in Schwarzenborn festgestellt
- Langjährige Ortsgerichtsschöffen im feierlichen Rahmen verabschiedet
- Stimmungsvolle Johannisfeier 2026 auf dem Knüllköpfchen begeistert zahlreiche Besucher trotz Sommerhitze
- Bericht über die neunten Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn – Vier erlebnisreiche Tage zum Ferienbeginn
- Neue Patientinnen und Patienten sind willkommen – gynäkologisch und allgemeinmedizinisch!
- Ein unvergesslicher Sommertag in Schwarzenborn - Rückblick auf das Sommer- und Weinfest 2026
- Förderprojekt „ÖGM – Ökologisches Grünflächenmanagement“ erfolgreich abgeschlossen
- Gisela Böhmer erhält die Ehrennadel der Stadt Schwarzenborn
- 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.
Voraussetzungen
Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie:
• Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
• Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
• Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
• aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
• betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
• Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde Ihres Wohnortes