- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Aller.Land – Bund fördert 30 regionale Kulturvorhaben
- Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen– Gemeinschaft und Tradition trotz durchwachsenem Wetter
- Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Achte Kinderferienspiele in Schwarzenborn: Gute Laune siegt über wechselhaftes Wetter
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2025
- Schwarzenborn lebt – wenn wir es gemeinsam gestalten! Leerstand? - Nicht mit uns!
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Baubeginnsanzeige
Leistungsbeschreibung
Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
Schließt das Vorhaben
- Feuerungsanlagen,
- Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
- verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen und
- feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen
einschließlich Anlagen zur Abführung von Abgasen ein, ist die Baubeginnsanzeige auch dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen mitzuteilen.
Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Baubeginnsanzeige (siehe Anträge/Formulare)
Mit der Baubeginnsanzeige sind, soweit noch nicht geschehen, die Bescheinigungen nach § 68 HBO vorzulegen und die mit der Bauleitung beauftragte Person zu benennen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an
- die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte) bzw.
- den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen; dies ist der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.