- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Aller.Land – Bund fördert 30 regionale Kulturvorhaben
- Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen– Gemeinschaft und Tradition trotz durchwachsenem Wetter
- Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Achte Kinderferienspiele in Schwarzenborn: Gute Laune siegt über wechselhaftes Wetter
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2025
- Schwarzenborn lebt – wenn wir es gemeinsam gestalten! Leerstand? - Nicht mit uns!
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Bauvoranfrage stellen
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.Welche Unterlagen werden benötigt?
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
- Vordrucke nach dem neuen Bauvorlagenerlass
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
- Vordrucke nach dem neuen Bauvorlagenerlass
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.