- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Die Stadt Schwarzenborn sucht ehrenamtlich Fahrer für den e-Bürgerbus
- Schwarzenborn hat jetzt eine App!
- Das Stadtwappen und die Wüstungen
- Neue "Symbolbank" auf dem Marktplatz
- Offizielle Übergabe des neuen LF10
- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
- Dacherweiterung für die Grillstation und das Haupthaus des Grillplatzes
- Weinlese am Ahlen Porrhüs
- Indienststellung LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Schwarzenbörner zur Spendenübergabe im Ahrtal
- "KINDERZEIT" in der Kulturhalle in Schwarzenborn
- Förderprogramm für die Pflanzung von Obst- und Wallnussbäumen des Schwalm-Eder-Kreises
- Registrierung bei DKMS
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Vorlesetag in der Knüllköpfchen-Schule
- Soziale Teilhabe sichern und gesundheitlichen Risiken vorbeugen
- Erste DHL Packstation in Schwarzenborn ermöglicht bequemen Paketempfang und -versand rund um die Uhr
- Neue Hausmeisterin für die Kulturhalle
- Nikolausaktion in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Zuwendungsübergabe an Vereine der Stadt Schwarzenborn
- Kinderzeit in der Kulturhalle
- Bau von Meisen-Nistkästen durch Schülerinnen und Schüler unserer Knüllköpfchenschule
- Wirkungsbereich des VGZ Schwalm ab 2022 vergrößert
- Neuer e-Bürgerbus der Stadt Schwarzenborn
- Neue Holzbänke
- Impfaktion im MVZ
- Virtuelles Gründerzentrum - Sprechtag in Schwarzenbornnnnn
- Die EAM unterstützt Naturerlebnisse
- Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
- Überaus großzügige Spende für den Stadtwald!
- Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken
- Neuer Minibagger für den Bauhof der Stadt Schwarzenborn
- Sprengung des Geldautomatens
- 35. Dienstjubiläum von Udo Aßmann-Zinn
- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
- Die Stadt Schwarzenborn setzt weiterhin auf e-Mobilität
- Neue Trainingsanzüge für die Jugend
- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
- WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt
- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
- Schwarzenborn im Glück
- Wir freuen uns über Unterstützung im Ärzteteam!
- Gelbe Schleife der Verbundenheit
- Wir gestalten mit!
- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
- Betriebsausflug der Stadt Schwarzenborn
- Neue Freifläche auf dem Marktplatz eingeweiht! Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Neuer Geldautomat im Eselsweg
- Johannisfeier mit Benefizkonzert
- Start für den neuen Ordnungsbehördenbezirk Schwalm
- Aushändigung der Anerkennungsprämien für Feuerwehrkameraden
- Allgemeinverfügung Verbot Wasserentnahme
- Waldbrandsituation in Hessen
- Neuer Ehrenwehrführer für die Stadt Schwarzenborn
- Besuch des Regierungspräsidenten
- Kinder der Knüllköpfchenschule zu Besuch im Rathaus
- 50 Jahre SPD Ortsverein Schwarzenborn
- Standortwechsel der Glascontainer
- Sportehrenurkundenverleihung
- Neuer Auszubildender der Stadt Schwarzenborn
- E-Ladesäulen ab sofort kostenpflichtig
- Praxisurlaub MVZ im August
- Erfolgreiche fünfte Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn
- Zweites Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- Die Städte Neukirchen und Schwarzenborn erreichen die benötigte Quote für den TNG Glasfaserausbau
- Terminabstimmung für Beerdigungen oder Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen Schwarzenborn und Grebenhagen
- Neue Ladesäulen in Schwarzenborn
- Anzahl der Ärzte im MVZ wächst!
- Die EAM fördert den Schutz von Insekten
- Seniorennachmittag in Schwarzenborn
- Neuer Fußboden für den Burschenschaftswaggon
- Baumpflanzaktion des KWF am 04.10.2022
- Tag der offenen Tür im gemeinsamen Gewerbegebiet
- Wandertag der Knüllköpfchenschule mit Pflanzaktion
- Grundlehrgang der Feuerwehr Knüll-Kaserne
- Aufruf zur Akquise von Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene
- Knüll erneut als LEADER-Region anerkannt
- „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“-1
- Online Terminbuchung im MVZ eingeführt!
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum vierten Mal
- Adventszauber 2022
- Punschabend am Ahlen Porrhüs am 2. Advent
- Amtliche Bekanntmachung des Schwalm-Eder-Kreises zur Pyrotechnik
- Die Rathäuser werden digital
- Traumhafte Impressionen am 13. Dezember am Knüll
- Herzensprojekte in der Stadt Schwarzenborn verwirklicht
- Verleihung zweier Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Vize-Landrat Jürgen Kaufmann ehrt herausragendes Engagement
- Oberärztin | Oberarzt gesucht!
- Registrierung bei DKMS-1
- Obstbaumschnittkurs im Naturpark Knüll
- Einführung des Landesweiten Mängelmelders
- Übergabe Ortsgerichtsvorsteher
- Klimaschutzpreis 2022
- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
- Erweiterung des gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Angebots
- Erstmals in drei Kategorien
- Örtliche Übergabe eines LED-Beleuchtungssystems
- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
- Die EAM fördert gesundes Gärtnern
- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Tür für den August-Franke-Turm
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen
- Einweihungsfeier des Platzes Am Sonnenhang
- Trotz viel Regen eine Menge Spaß!
- Vorstellung der neuen Pfarrerin Frau Kanwischer-Koch
- 19. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder - Ausbildungsplätze findet man am 16. September in Borken (Hessen)!
- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- 40 jähriges Dienstjubiläum des Ortsgerichtsschöffen Dr. Hans Wilhelm Ide
- Einweihung des U3-Bereiches des Spielplatzes "Neue Straße"
- Sommerfest der Jugendfeuerwehr Schwarzenborn
- Rückblick auf die Feierlichkeit „50 Jahre Gebietsreform“
- Verleihung einer Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Informative Bürgerversammlung!
- Vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Knüllkerze erstrahlt zum fünften Mal
- Adventszauber 2023
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Jugendfeuerwehr erhält neue Kennzeichnungswesten
- Neues Personal für den städtischen Bauhof
- Energiepark am Knüll
- Digital im Alter
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Feierliche Einweihung der neuen Gynäkologie-Abteilung im MVZ
- Die EAM sponsert Sportgerät für Schwarzenborn
- Bericht zum Veteranentag
- Knüll-Schwalm-Bote
- Amtlichen Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Aktuelle Pressemitteilungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Bauen & Gewerbe
- Bundeswehr
Reiseausweis als Passersatz für den Notfall beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Reiseausweis als Passersatz wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.
Als deutsche Staatsangehörige kann Ihnen die Ausreise aus Deutschland untersagt werden, wenn Sie beim Grenzübertritt keinen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Eine solche Situation ist möglich, wenn zum Beispiel Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen sind und Ihnen dies erst kurz vor Reiseantritt auffällt.In diesen akuten Notfällen kann Ihnen vor Reiseantritt ein Reiseausweis als Passersatz von den Grenzbehörden ausgestellt werden.
Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie als deutsche Staatsangehörige aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Er wird bei der Wiedereinreise ungültig, sofern er nicht für mehrere Aus- und Einreisen ausgestellt wurde. Daher ist er kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass.
Sie können in einen anderen Staat mit einem Reiseausweis als Passersatz nur einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der ausländische Staat hat keine Verpflichtung Ihr Dokument anzuerkennen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften Ihre Mitnahme mit diesem Reisedokument verweigern.
Auf der Internetseite der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz besteht. Ob Ihnen dieses Notfalldokument ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Grenzbehörde.
Eine Ausstellung kann zum Beispiel verwehrt werden, wenn:- Sie in ein Land reisen wollen, dass den Reiseausweis als Passersatz nicht anerkennt oder
- Ihnen durch die Passbehörde ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass auf Antrag ausgestellt werden kann.
Hinweis: In folgenden Ländern ist nicht die Bundespolizei, sondern eine Landes- oder Bundesbehörde mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt:
- im Freistaat Bayern auf den Flughäfen Nürnberg und Memmingen sowie den Verkehrslandeplätzen, die als Grenzübergangsstellen zugelassen sind ist die Bayerischen Grenzpolizei zuständig,
- in der Freien und Hansestadt Hamburg im Hafen ist die Wasserschutzpolizei Hamburg zuständig,
- in Niedersachsen, Schleswig-Holstein in verschiedenen Häfen und im Baden-Württemberg am Flughafen Friedrichshafen ist die Zollverwaltung zuständig.
Die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz können Sie persönlich bei der Grenzbehörde, wie Beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen. Den Antrag können Sie auch vorab online an die Grenzbehörde schicken, um den Vorgang zu beschleunigen. In jedem Fall müssen vor Antritt Ihrer Reise persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Reiseausweis als Passersatz können Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde, wie beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, stellen oder vorab online zur Bearbeitung an die Grenzbehörden schicken.
Persönlicher Antrag
- Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
- Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie einen Reiseausweis als Passersatz beantragen.
- Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Anschließend wird Ihnen der Reiseausweis als Passersatz ausgehändigt.
Digitaler Antrag
- Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
- Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
-
Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
- den Antrag zu unterschreiben,
- einen Identitätsabgleich durchzuführen und
- die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
- Danach wird Ihnen der Reiseausweis als Passersatz ausgehändigt.
Voraussetzungen
Anträge auf einen Reiseausweis als Passersatz können stellen:
- deutsche Staatsangehörige
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen Ihre Identität und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit einem amtlich anerkannten Dokument nachweisen.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe gegen Sie vorliegen.
- Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
- Der Zielstaat erkennt den Reiseausweis als Passersatz als Grenzübertrittsdokument an.
- Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.
Hinweise:
Für Kinder kann der Reiseausweis als Passersatz von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen.
Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.
Bei Klassenfahrten kann ausnahmsweise die Zustimmung der Sorgeberechtigten auch von der begleitenden Lehrkraft glaubhaft gemacht werden.Für eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer amtlich bestellt worden ist, kann der Reiseausweis als Passersatz von der amtlich bestellten Betreuerin oder dem amtlich bestellten Betreuer beantragt werden. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die amtlich bestellte Betreuerin oder der amtlich bestellte Betreuer neben der Identität der Person, für die Sie den Antrag stellen, auch Ihre amtliche Bestellung nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsstellung und Abholung benötigen Sie:
-
Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit durch:
- abgelaufenen Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder
- abgelaufenen Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
-
bei Antragstellung für ein Kind:
- abgelaufenen Kinderreisepass oder
- Geburtsurkunde (ausschließlich bei Antragstellung für ein Kind).
-
Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit durch:
Welche Gebühren fallen an?
- Antrag auf Reiseausweis als Passersatz für Deutsche: EUR 8,00
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten
Bemerkungen
Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde.
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
Telefon: 0800 6 888 000