Abfallbeseitgung

Der Schwalm-Eder-Kreis und die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis haben einen Zweckverband gebildet. Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis" und betreibt die Abfallentsorgung.

Die Behältergrößen, Abfuhrintervalle und die Höhe der von den privaten Haushaltungen und vom Kleingewerbe zu entrichtenden Gebühren werden in der Abfallsatzung festgelegt. Die Abfuhr selbst wird von beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Informationen zum Abfall (Abfall-ABC), zu den Gebühren, Online-Diensten sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zweckverbandes. Selbstverständlich sind die Mitarbeitenden der Verwaltung der Stadt Schwarzenborn bei Ihren Fragen auch für Sie da.

Sammel- und Zwischenlagerplatz für pflanzliche Abflälle  „Buchelsgraben“

Aufgrund der Einführung der Biotonne wird er nicht wie gewohnt mittwochs und samstags geöffnet sein, sondern nur noch samstags in der Zeit von 16:30-17:30 Uhr. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!

Gebühren:

1. für pflanzliche Abfälle

a) bei Anlieferung von Kleinmengen bis 0,5 cbm 3,00 EUR

b) in allen übrigen Fällen - pro 0,5 cbm 3,50 EUR

Elektrokleingeräte (Maße 30x30cm) können auf dem Sammelplatz kostenfrei abgegeben werden.

Annahmen werden in gewohnter Weise durch Fabian Gramm durchgeführt.


Altglascontainer stehen in der Oberaulaer Straße 23a, auf dem Gelände des Bauhofgebäudes, zur Verfügung.

Schadstoffsammlung Die Schadstoffsammlung am Bauhof der Stadt Schwarzenborn, Oberaulaer Straße 23a, findet am Montag, den 10. November 2025 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.

Das Schadstoffmobil ist alle 2 Wochen auf der Müllumschlagstation Schwalmstadt zu folgenden Zeiten: Dienstag, 05.08.2025 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Dispersionsfarben sind im ausgehärteten/verfestigten Zustand dem Restmüll anzudienen. Bei der mobilen und stationären Schadstoffsammlung werden diese Farben nicht angenommen.

Altreifensammlung Die Altreifensammlung findet am Samstag, den 13.12.2025 auf dem Festplatz in der Birkenallee Neukirchen in der Zeit von 12:45 – 13:30 Uhr statt

Annahme von Bauschutt Für die Entsorgung von Bauschutt steht Ihnen der Containerdienst & Recyclinghof Nappe, Am Buchenbach 2, 34626 Neukirchen - zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Samstag: nach Vereinbarung

Kostenlose Müllsäcke

In der Stadt Schwarzenborn erhalten Haushalte mit Wickelkindern sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen auf Antrag pro Monat zwei kostenlose Müllsäcke.

Familien erhalten pro Kind auf Antrag für die ersten 24 Monate nach der Geburt pro Monat kostenlos zwei Müllsäcke für die Entsorgung anfallender Windeln. Bei Zuzug erhalten Familien zeitanteilig je Monat kostenlos zwei Müllsäcke.

Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen erhalten im Rahmen der häuslichen Pflege auf Antrag monatlich kostenlos zwei Müllsäcke für die Entsorgung anfallender Inkontinenzartikel.

Die Hausmüllsäcke können zusammen mit der Hausmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Haushalte mit Wickelkindern

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Schwarzenborn hat. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Schwarzenborn haben. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist. Eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. des behandelnden Pflegedienstes auf dem Antragsformular ist erforderlich.

Verfahrensablauf

  • Haushalte mit Wickelkindern

Familien erhalten formlos nach Vorlage des Personalausweises ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende im Bürgerbüro eine entsprechende Anzahl von Müllsäcken.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Berechtige Personen erhalten auf schriftlichen Antrag der pflegebedürftigen bzw. pflegenden Person nach Vorlage des Antragsformulars maximal 24 Müllsäcke ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende. Jährlich kann ein neuer Antrag gestellt werden.