Protokoll Ortsbeirat Grebenhagen

Öffentliche Sitzung am 15.11.2011

[erstellt am 22.11.2011]





Datum:
15.11.2011
Ort:
DGH Grebenhagen
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
21:02 Uhr



Anwesend:
Dirk Marx

Jita Gerow
Arndt Hildebrand

Sabine Lossek

Torsten Gröger

Meik Richter
Werner Haas




Gast:
Jürgen Kaufmann (Bürgermeister)








Tagesordnung


TOP 1
Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit


TOP 2
Erste Nachtragshaushaltssitzung mit Nachtragshaushalt 2011


TOP 3
Verschiedenes











TOP
Thema/Beschlussfassung/Zuständigkeit/Status
Kommentar/ Veranlassung



1
Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit



Der Ortsvorsteher Dirk Marx begrüßt die Mitglieder des Ortsbeirates und eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde. Der Ortsbeirat ist beschlussfähig versammelt und stimmt dem Vorschlag zur Abhandlung der Tagesordnung in der vorliegenden Form zu.







2
Erste Nachtragshaushaltssitzung mit Nachtragshaushalt 2011









Dem Ortsbeirat liegt der Nachtragshaushaltsplan 2011 zur Zustimmung vor.

Im Vorfeld gibt der Ortsvorsteher Dirk Marx zu bedenken, dass eine Beschlussfassung problematisch sei, weil der Ortsbeirat u. a.  aus vier neuen Mitgliedern bestehe und Schulungsmaßnahmen im Bereich Haushalt und Finanzen erst für Januar 2012 angedacht sind.

Der Bürgermeister Jürgen Kaufmann (BM) entgegnet, dass gemäß der Hessischen Gemeindeordnung die Stadtverordnetenversammlung über den Nachtragshaushalt abstimmt und der Ortsbeirat lediglich ein Anhörungsrecht habe, dem in der heutigen Sitzung nachgekommen werden soll.

Im weiteren Verlauf führt der BM aus, dass in der Summe ein Fehlbetrag gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan 2011 i. H. v. 117.781 € entstanden sei und nimmt zu den maßgeblichen Veränderungen zum Urhaushalt Stellung:


Kreisumlagen
Ein wesentlicher Teil des Nachtragshaushaltes beruht auf den Beschlüssen des Landes Hessens, weil die gesetzlichen Umlageverpflichtungen, hier namentlich die Kreisumlage erhöht worden sind. Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Schwalm-Eder-Kreis die Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden. Sie basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen.
Im ursprünglichen Haushalt wurden die Kreisumlage mit dem Umlagesatz i. H. v. 34 % berücksichtigt. Nachdem die Haushaltssatzung des Schwalm-Eder-Kreises im Juli 2011 rechtskräftig geworden ist, erhöht sich der Umlagesatz auf 35,26 %, was betragsmäßig den Haushalt der Stadt Schwarzenborn um weitere 24.384 € belastet.













Dem gegenüber steht eine Verringerung der Schulumlage    i. H. v. 2.503 €.

Eine weitere Belastung des Haushaltes ergibt sich durch die Kompensationsumlage.
Die Kompensationsumlage beruht auf einer  Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes. Durch dieses Gesetz wird die Verteilung der Steuereinnahmen, die zunächst dem Land Hessen zufließen, geregelt. Aus diesem Topf erhalten zu einem bestimmten Prozentteil die Landkreise, Städte und Kommunen je nach Aufgabenzuschnitt und Finanzkraft Mittel. Mit Änderung des Finanzausgleichsgesetzes tritt nun ein, dass Teile des Grunderwerbsteueraufkommens nicht mehr an Landkreise und kreisfreie Städte ausgezahlt werden und stattdessen beim Land verbleiben. Die dadurch entstehenden Verluste sollen anteilig wieder aufgefangen werden, indem die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wiederum eine Kompensationsumlage zahlen. Dadurch werden kreisangehörige Städte und Gemeinden zusätzlich belastet.
Die Höhe der Kompensationsumlage war bei  Einbringung des Haushaltes 2011 noch nicht bekannt und ist im Nachtragshaushalt i. H. v. 10.725 € zu berücksichtigen.

Die Gewerbesteuerumlage wurde um 4.800 € erhöht.


Investitionen

Der BM führt aus, dass durch den Abschluss eines Er-schließungsvertrages Eselsweg (Lebensmittelmarkt) die Erschließungskosten um 149.000,00 € verringert werden konnten. Durch den Erschließungsvertrag wird die Stadt mit max. 51.000,00 € Erschließungskosten belastet.

Dagegen steht der Mindererlös aus dem Verkauf von Grundstücken im Bereich Eselsweg i. H. v. 42.500,00 €. Der Mindererlös erklärt sich daraus, dass die Grundstücke nicht als erschlossene Flächen, sondern als Rohbauland veräußert werden konnten (vgl. Erschließungsvertrag).


Für die Neugestaltung der Gartenstraße hinter der Kulturhalle werden 50.000 € in Ansatz gebracht. Die Stadt rechnet damit in Zusammenhang stehend mit Zuschüssen i. H. v. 37.500 €.

Für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Schwarzenborn wurden weitere 2.000 € in Ansatz gebracht.






















Für den geplanten Neubau einer Buswartehalle „Unterneustadt“ werden 20.000 € Baukosten in Ansatz gebracht. Die Stadt rechnet in Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme mit Zuschüssen i. H. v. 15.000 €.



Die investive Umlagezahlung der Interkommunalen Kooperation ZV SEMi (Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-Mitte) wird von 10.000 € auf 0 € festgesetzt.
Der Zweckverband ist als Maßnahmeträger mit der Entwicklung einer Gewerbe- und Industriefläche in der Gemeinde Knüllwald beauftragt (Gewerbegebiet Remsfeld). Dem Zweckverband gehören die Städte Schwarzenborn und Homberg/Efze, die Gemeinde Knüllwald, der Förderverein Schwalm-Eder-Mitte und der Schwalm-Eder-Kreis an. Die Beteiligung der Stadt Schwarzenborn beträgt 10 %. Der BM führt aus, dass Erträge aus dieser Beteiligung frühestens in drei Jahren erwartet werden.


In Zusammenhang mit der Sanierung der Kulturhalle in Schwarzenborn hat die Stadt 33.900 € weniger Zuschüsse erhalten als geplant. Dies findet seine Begründung darin, dass die geforderte Lüftungsanlage nur bis zu einem bestimmten Betrag gefördert wurde, tatsächlich die Kosten für dieses Gewerk  jedoch beträchtlich höher gewesen sind.
Auf Nachfrage führt der BM aus, dass bei Planung weder durch die Stadt noch durch die von der Stadt beauftragten Sachverständigen die zusätzlichen Kosten für die Lüftungsanlage absehbar gewesen seien. Insgesamt sei bei den Gesamtkosten lediglich eine Abweichung i. H. v.  0,3 % von den geschätzten Baukosten entstanden.


Für die Sanierung der Stadtmauer und des Abrisses des Hauses Winkler werden Gesamtkosten i. H. v. 75.000 € anfallen, weswegen in den Nachtragshaushalt weitere 65.000 € eingestellt werden. Die Höhe des erwarteten Zuschusses erhöht sich von 5.000 € auf 50.000 €.


























































Durch die gesplittete Abwassergebühr werden laut den Ausführungen des BM rd. 80 % der Haushalte entlastet. Im Nachtragshaushalt werden die dadurch entstehenden Mindereinnahmen i. H. v. 28.000 € berücksichtigt.


Die Stadt Schwarzenborn hat aus dem „Schlaglochprogramm“ 51.800 € erhalten, die entsprechend im Nachtragshaushalt als Ertrag eingestellt worden sind. Die Gelder wurden bestimmungsgemäß verwandt.


Für die Anlegung neuer Grabfelder auf dem Friedhof Schwarzenborn wurden zusätzlich 4.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt.


Für die Beschaffung von Streusalz wurden in den Nachtragshaushalt zusätzlich 2.600 € eingestellt.


In Zusammenhang mit der Reparatur eines städtischen    Unimogs (Kupplungsschaden) wird der Nachtragshaushalt   i. H. v. zusätzlich 6.000 € belastet.




Befragt zu einzelnen Positionen des Nachtragshaushaltes führte der BM aus:

Teilergebnishaushalt Kostenstelle 02122100 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro, Pos 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Fremdleistungen für Erzeugnisse und Dienstleistungen, Ansatz Nachtragshaushalt i. H. v. zusätzlich 1.500 €

Es handelt sich hierbei um die Mehrkosten durch die Einführung der neuen Ausweisdokumente. Der BM wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch Mehreinnahmen für Verwaltungsgebühren i. H. v. 1.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt worden sind.





















Teilergebnishaushalt Kostenstelle 04281010 Märkte, Heimatfeste und städt. Veranstaltungen, Pos 13: Aufwendungen für Gästebewirtung (Repräsentation), Ansatz Nachtragshaushalt i. H. v. zusätzlich 2.000 €

Es handelt sich nicht um Bewirtungskosten im klassischen Sinne, sondern um Aufwendungen in Zusammenhang mit der 700 Jahr-Feier der Stadt Schwarzenborn (Kutsche, Musik etc.). Unter dieser Position sind Kosten zusammengefasst, die in Zusammenhang mit der Darstellung der Stadt Schwarzenborn i. R. d. 700 Jahr-Feier fallen.



Teilergebnishaushalt Kostenstelle 06366006 Kinderspielplatz Grebenhagen, Pos 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Instandhaltung von Sachanlagen und Sonstige Aufwendungen für Reparaturen, Ansatz Nachtragshaushalt i. H. v. zusätzlich 850 €

Der BM führt aus, dass die Kosten in Zusammenhang mit der Beseitigung von  Mängeln an Spielgeräten und am Platz entstanden sind.



Teilergebnishaushalt Kostenstelle 08424003 Bolzplatz und Volleyballfeld Grebenhagen, Pos 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Strom, Ansatz Urhaushalt 70 €, Ansatz Nachtragshaushalt 70 €

In der Sitzung konnte dieser Posten nicht geklärt werden.

Mit Telefonat vom 16.11.2011 mit dem BM wurde die Schriftführerin gebeten, nachfolgenden Zusatz in das Protokoll mit aufzunehmen:

Bei dem vorgenannten Posten handelt es sich um die Grundgebühr für den Stromkasten auf dem Gelände des Bolzplatzes und des Volleyballfeldes. Da keine Mehrkosten entstanden sind, bleibt der Nachtragshaushalt hiervon unberührt.

















Zusammenfassend führt der BM aus, dass die Lage als dramatisch zu bezeichnend sei. Obwohl die Gesamtneuverschuldung um rd. 32.600 € reduziert worden sei, ergibt die Summe der ordentlichen Erträge abzüglich der Summe der ordentlichen Aufwendungen einen Verlust i. H. v. 192.299 €.
Bildlich betrachtet, ist dies einem negativen Kontostand        i. H. v. rd. 193.000 € gleich bedeutend.

Umgerechnet ergibt dies eine pro-Kopf-Verschuldung von rd. 950 €. Im Vergleich zur durchschnittlichen pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen i. H. v. 1.628 € (rd. 7.300 € des Landes) liege die Stadt Schwarzenborn zwar rd. 1/3 unter diesem Durchschnitt, dennoch sei es dringende Aufgabe der Stadt, das in 2010 beschlossene Konsolidierungsprogramm weiter fortzuschreiben und die aufgelaufenen Fehlbeträge auszugleichen.

Der BM führt weiter aus, dass prognostiziert wird, dass frühestens in den Jahren 2014/2015 mit Einnahmen wie im Jahr 2008, dem letzten Jahr vor der Finanzkrise mit ausgeglichenem Haushalt, gerechnet werden kann.

Der BM gibt an den Ortsbeirat weiter, dass der Magistrat der Stadt Schwarzenborn einstimmig die Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes empfiehlt.

Die Mitglieder des Ortsbeirates erörtern die eingangs der Sitzung geäußerten Bedenken, aufgrund ihrer Kenntnisse überhaupt einen Beschluss zum Nachtragshaushalt fassen zu können und kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der umfassenden Erläuterungen des BM eine Beschlussfassung erfolgen kann.

Ergebnis der Abstimmung über den Abschluss des Nachtragshaushaltes: 7 Ja-Stimmen





















3

3.1










3.2









3.3








3.4
Verschiedenes

Bepflanzung DGH/Pflegearbeiten Mühlweg

Der BM bedankt sich für den Einsatz der so zahlreich erschienenen fleißigen Helfer am DGH und im Mühlweg. Er teilt weiterhin mit, dass die Neubepflanzung des DGH durch die gute Arbeit von Frau Kätsch erfolgt ist.

Der BM sowie der Ortsbeirat sind übereinstimmend mit der Arbeit von Frau Kätsch sehr zufrieden.


Pflege Friedhof/Friedhofshalle

Wie bereits mehrfach erörtert, werden die Pflege des Außenbereichs sowie der Friedhofshalle getrennt. Ab Januar soll die Pflege der Friedhofshalle in das Aufgabengebiet von Frau Kätsch übergehen.  Die Außenanlagen werden weiterhin durch Herrn Busch gepflegt. Es bedarf noch einer endgültigen Klärung, was dem Außenbereich zuzuordnen ist.


Bepflanzung Friedhof

Der BM führt aus, dass Äste von Nadelbäumen an die Dachrinne ragen, so dass ggf. Baumarbeiten stattfinden müssen. Zwar fällt die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Friedhofskommission, dennoch soll der Ortsbeirat beteiligt werden.


Überspülung des Zufahrtweges Alter Spielplatz mit Geröll bei starkem Regen














BM
Klärung Definition Außenbereich Friedhof








BM/Friedhofskommission/Ortsbeirat
Termin Friedhof
In der Sitzung des Ortsbeirates vom 05.10.2011 wurde berichtet, dass bei starkem Regen die Straße Alter Spielplatz mit Kiesgeröll überspült wird (vgl. TOP 5.3 des Protokolls vom 0910.2011)

Eine Vorortbesichtigung hat ergeben, dass in der Straße eine Metallrinne eingelassen ist, die eine Überspülung verhindern soll. Unter Hinzuziehung des Wegewartes wurde festgestellt, dass der seitliche Graben mit diversen Gegenständen (u. a. Holz) zugestellt ist. Dies verhindert zum einen den Abfluss von Wasser und Abraum und macht zum anderen Arbeiten am Graben unmöglich.

Weitere Maßnahmen können erst erfolgen, wenn die Anlieger den Graben von den Gegenständen räumen.






3.5






























3.6
Verschiedenes

Arbeiten an Gräben

Der BM führt aus, dass Arbeiten an Gräben an einem alten Wanderweg Nähe des Truppenübungsplatzes notwendig sind, weil Wasser und Abraum den Rosenweg beeinträchtigen.

Darüber hinaus sind Arbeiten im Rosenweg selbst notwendig.

Problematisch sei, dass bisher bereits rd. 13.000 € für Pflegearbeiten betr. Baumschnitt, Schnitt von Hecken und Gehölzen, Rohrarbeiten, Wegebau, Mulcharbeiten Bankette sowie der Schnittbeseitigung verausgabt worden seien, so dass kein finanzieller Spielraum mehr bestehe.

Als dringlich werden durch den BM die Arbeiten am Rosenweg eingestuft. Werner Haas wird um eine Kostenschätzung gebeten (30 m Graben ausheben und Arbeiten Bankette). Werner Haas schätzt die Kosten auf ca. 350 €. Dies berücksichtige den Einsatz des Baggers (40 €/Std., die Arbeiten selbst und die Abfuhr des Aushubs).

Als Ursache für die notwendigen Arbeiten wird das Ausspritzen der Gräben durch die Anwohner gesehen. Das Spritzen der Gräben wirkt den Bemühungen der Stadt, die Gräben zu pflegen, stark zuwider. Im Frühjahr wird die Stadt daher mit einem entsprechenden Anschreiben an die Bürgerinnen und Bürger herantreten.


Standrohr Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmergemeinschaft hat in der Vergangenheit ein Standrohr zur Entnahme von Wasser angeschafft. Sowohl der Verbleib des Standrohres als auch die Wasserentnahmeberechtigung (Landwirte für Vieh und Feld oder Jedermann) ist unklar.













gez. Dirk Marx                                                gez. Sabine Lossek




(Ortsvorsteher)

(Schriftführerin)





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